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   VGH Bayern, 08.08.2019 - 10 C 18.1179   

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https://dejure.org/2019,27633
VGH Bayern, 08.08.2019 - 10 C 18.1179 (https://dejure.org/2019,27633)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.08.2019 - 10 C 18.1179 (https://dejure.org/2019,27633)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. August 2019 - 10 C 18.1179 (https://dejure.org/2019,27633)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 31 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4; AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 1
    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten

  • rewis.io

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis aufgrund eines eigenständigen Aufenthaltsrechts; Verlängerung einer bereits erteilten ehebezogenen Aufenthaltserlaubnis

  • rechtsportal.de

    Aufenthaltsrecht; Prozesskostenhilfe; eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten aufgrund besonderer Härte; rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; familiäre Lebensgemeinschaft mit Kindern; Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Erfolgsaussicht; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 21.08.2018 - 1 C 22.17

    Keine beschäftigungsrechtliche Privilegierung des Wechsels vom familiären

    Auszug aus VGH Bayern, 08.08.2019 - 10 C 18.1179
    Allerdings ist die (rückwirkende) Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum grundsätzlich möglich, wenn der Antragsteller hieran ein schutzwürdiges Interesse hat; ein solches liegt vor, wenn es für die weitere aufenthaltsrechtliche Stellung erheblich sein kann, von welchem Zeitpunkt an er den begehrten Aufenthaltstitel besitzt (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 21.8.2018 - 1 C 22.17 - juris Rn. 10 f.; BVerwG, U.v. 9.6.2009 - 1 C 7.08 - juris Rn. 13; BVerwG, U.v. 29.9.1998 - 1 C 14.97 - juris Rn. 15 ff.).
  • BVerwG, 22.06.2011 - 1 C 5.10

    Aufenthaltserlaubnis; Auslandsvertretung; Ehegattennachzug; ehegattenunabhängiges

    Auszug aus VGH Bayern, 08.08.2019 - 10 C 18.1179
    Denn eine solche auf ein Jahr begrenzte Aufenthaltserlaubnis kommt nur als Verlängerung einer bereits erteilten ehebezogenen Aufenthaltserlaubnis in Betracht und entsteht erst mit deren Ablauf (BVerwG, U.v. 10.12.2013 - 1 C 1.13 - juris Rn. 14; BVerwG, U.v. 22.6.2011 - 1 C 5.10 - juris Rn. 13 f.).
  • BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 7.08

    Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG; Anwendungsbereich; rückwirkende Erteilung;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.08.2019 - 10 C 18.1179
    Allerdings ist die (rückwirkende) Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum grundsätzlich möglich, wenn der Antragsteller hieran ein schutzwürdiges Interesse hat; ein solches liegt vor, wenn es für die weitere aufenthaltsrechtliche Stellung erheblich sein kann, von welchem Zeitpunkt an er den begehrten Aufenthaltstitel besitzt (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 21.8.2018 - 1 C 22.17 - juris Rn. 10 f.; BVerwG, U.v. 9.6.2009 - 1 C 7.08 - juris Rn. 13; BVerwG, U.v. 29.9.1998 - 1 C 14.97 - juris Rn. 15 ff.).
  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 14.97

    Arbeitsplatz; Aussetzung der Entscheidung; Assoziationsratsbeschluß;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.08.2019 - 10 C 18.1179
    Allerdings ist die (rückwirkende) Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum grundsätzlich möglich, wenn der Antragsteller hieran ein schutzwürdiges Interesse hat; ein solches liegt vor, wenn es für die weitere aufenthaltsrechtliche Stellung erheblich sein kann, von welchem Zeitpunkt an er den begehrten Aufenthaltstitel besitzt (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 21.8.2018 - 1 C 22.17 - juris Rn. 10 f.; BVerwG, U.v. 9.6.2009 - 1 C 7.08 - juris Rn. 13; BVerwG, U.v. 29.9.1998 - 1 C 14.97 - juris Rn. 15 ff.).
  • BVerwG, 10.12.2013 - 1 C 1.13

    Sprungrevision; Zustimmungserklärung; Protokoll; Zulässigkeit; Niederschrift;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.08.2019 - 10 C 18.1179
    Denn eine solche auf ein Jahr begrenzte Aufenthaltserlaubnis kommt nur als Verlängerung einer bereits erteilten ehebezogenen Aufenthaltserlaubnis in Betracht und entsteht erst mit deren Ablauf (BVerwG, U.v. 10.12.2013 - 1 C 1.13 - juris Rn. 14; BVerwG, U.v. 22.6.2011 - 1 C 5.10 - juris Rn. 13 f.).
  • VGH Bayern, 07.08.2019 - 10 C 19.1351

    Kein eigenständiges Aufenthaltsrecht nach Beendigung der Ehe

    Auszug aus VGH Bayern, 08.08.2019 - 10 C 18.1179
    Bei jeder weiteren Verlängerung nach § 31 Abs. 4 Satz 2 AufenthG gelten jedoch die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen nach § 5 AufenthG (BayVGH, B.v. 7.8.2019 - 10 C 19.1351 - Rn. 4).
  • VGH Bayern, 12.10.2017 - 10 C 16.1584

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VGH Bayern, 08.08.2019 - 10 C 18.1179
    Insoweit stellt sich die Sachlage mittlerweile anders dar als zum Zeitpunkt des Beschlusses des Senats vom 12. Oktober 2017 (10 C 16.1584) im vorangegangenen Verfahren.
  • VGH Bayern, 30.06.2021 - 19 B 20.2085

    Rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach Wiederherstellung der

    Die (rückwirkende) Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum ist grundsätzlich möglich, wenn der Antragsteller hieran ein schutzwürdiges Interesse hat; ein solches liegt vor, wenn es für die weitere aufenthaltsrechtliche Stellung erheblich sein kann, von welchem Zeitpunkt an er den begehrten Aufenthaltstitel besitzt (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 21.8.2018 - 1 C 22.17 - juris Rn. 10 f.; U.v. 26.10.2010 - 1 C 19/09 - juris Rn. 13; U.v. 9.6.2009 - 1 C 7.08 - juris Rn. 13; U.v. 29.9.1998 - 1 C 14.97 - juris Rn. 15 ff.; BayVGH, B.v. 8.8.2019 - 10 C 18.1179 - juris Rn. 4).
  • VG München, 10.06.2020 - M 9 K 18.3834

    Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug wegen fehlender

    Ein ausreichendes schutzwürdiges Interesse für eine rückwirkende Erteilung kann auch an der generellen Schaffung eines aufenthaltsrechtlichen Anknüpfungspunktes für eine Verlängerung nach § 31 AufenthG bestehen (vgl. BayVGH, B.v. 8.8.2019 - 10 C 18.1179 - juris Rn. 4 für die rückwirkende Erteilung der ersten Verlängerung nach § 31 AufenthG zum Zwecke einer weiteren Verlängerung).
  • VGH Bayern, 07.05.2020 - 10 CS 20.842

    Keine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

    Wie der Senat bereits mit Beschluss vom 21. Januar 2020 im Beschwerdeverfahren 10 CS 19.2402 ausgeführt hat, kann sich die Antragstellerin für die der Sache nach nur noch in Betracht kommende weitere Verlängerung des Aufenthaltstitels (§ 31 Abs. 4 AufenthG) nach Ablauf des Verlängerungsjahres (§ 31 Abs. 1 AufenthG) weder auf die Erleichterung des § 31 Abs. 4 Satz 1 AufenthG hinsichtlich der Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB II und XII berufen (vgl. auch BayVGH, B.v. 8.8.2019 - 10 C 18.1179 - juris Rn. 10 m.w.N.), noch ist sie von den allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen (§ 5 AufenthG) befreit (vgl. auch BayVGH, B.v. 7.8.2019 - 10 C 19.1351 - juris Rn. 4; Hailbronner, AuslR, Stand Oktober 2019, § 31 Rn. 38).
  • VGH Bayern, 21.01.2020 - 10 CS 19.2402

    Erfolglose Beschwerde in einem aufenthaltsrechtlichem Eilverfahren

    Denn die Antragstellerin kann sich für die der Sache nach nur noch in Betracht kommende weitere Verlängerung des Aufenthaltstitels (§ 31 Abs. 4 AufenthG) nach Ablauf des Verlängerungsjahres (§ 31 Abs. 1 AufenthG) weder auf die Erleichterung des § 31 Abs. 4 Satz 1 AufenthG hinsichtlich der Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB II und XII berufen (vgl. BayVGH, B.v. 8.8.2019 - 10 C 18.1179 - juris Rn. 10 m.w.N.; NdsOVG, B.v. 8.2.2007 - 4 ME 49/07 - juris Rn. 3 f.; Müller in Hofmann, Ausländerrecht, 2. Aufl. 2016, § 31 Rn. 26), noch ist sie von den allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen (§ 5 AufenthG) befreit (BayVGH, B.v. 7.8.2019 - 10 C 19.1351 - juris Rn. 4; Hailbronner, AuslR, Stand Oktober 2019, § 31 Rn. 38).
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